Schallschutztüren
Lärm verursacht Stress! Schallschutz gehört daher zu den wichtigsten Anforderungs- und Qualitätsmerkmalen im Bauwesen. Die Bauordnungen fordern, dass »bei Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen oder bei Nutzungsänderung ein ausreichender Schallschutz vorzusehen ist.«
Die Norm DIN 4109: 1989-11 ist in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung eingeführt und somit allgemein geltendes Baurecht. Das sog. R’w (= bewertetes Schalldämm-Maß in dB) gilt u. a. für Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen, Schulen, Sanatorien und Türen zwischen Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern.
Abhängig vom Bauvorhaben können individuelle R’w-Werte gefordert werden. Wir beraten Sie hierbei gerne!
