Schallschutztüren

Lärm verursacht Stress! Schallschutz gehört daher zu den wichtigsten Anforderungs- und Qualitätsmerkmalen im Bauwesen. Die Bauordnungen fordern, dass »bei Errichtung oder Änderung bau­licher Anlagen oder bei Nutzungsänderung ein ausreichender Schallschutz vor­zusehen ist.«

Die Norm DIN 4109: 1989-11 ist in allen Bundesländern als Technische Bau­bestimmung eingeführt und somit allgemein geltendes Baurecht. Das sog. R’w (= bewertetes Schalldämm-Maß in dB) gilt u. a. für Geschosshäuser mit Wohnungen und Ar­­beits­räumen, Schulen, Sanatorien und Türen zwischen Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern.

Abhängig vom Bauvorhaben können in­dividuelle R’w-Werte gefordert werden. Wir beraten Sie hierbei gerne!