Brandschutztüren

Unter Berücksichtigung der Alarmierungszeiten der Feuerwehr werden in Deutschland nur Feuerschutzabschlüsse verwendet, die einem Feuer min­d­estens 30 Minuten »feuerhemmend« widerstehen können. Bei be­­sonderen Anforderung­en werden Feuerschutzabschlüsse verwendet, die eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (»feuer­be­­stän­­­dig«) haben.

Da Feuerschutzabschlüsse ihren bestimmungsgemäßen Verwendungszweck nur im Schließzustand »ge­schlossen« erfüllen können, müssen sie »selbstschließend« sein und dür­fen nur kurzzeitig für den Durch­­gang von Perso­nen geöffnet werden.