Brandschutztüren
Unter Berücksichtigung der Alarmierungszeiten der Feuerwehr werden in Deutschland nur Feuerschutzabschlüsse verwendet, die einem Feuer mindestens 30 Minuten »feuerhemmend« widerstehen können. Bei besonderen Anforderungen werden Feuerschutzabschlüsse verwendet, die eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (»feuerbeständig«) haben.
Da Feuerschutzabschlüsse ihren bestimmungsgemäßen Verwendungszweck nur im Schließzustand »geschlossen« erfüllen können, müssen sie »selbstschließend« sein und dürfen nur kurzzeitig für den Durchgang von Personen geöffnet werden.
